Kinderprophylaxe

Sobald alle Backenzähne durchgebrochen sind, wird ein Besuch beim Zahnarzt empfohlen.

Um vor Karies zu schützen, werden die Grübchen (Fissuren) in den Kauflächen mit einer dünnen Kunststoffschicht versiegelt. Die Fissurenversiegelung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (im Alter zwischen 6 und 17 Jahren)

Ausführliche Informationen finden sie unter: https://www.kzbv.de/fissurenversiegelung.66.de.html

Informationen zur Zahnpflege: https://www.kzbv.de/zahnpflege-bei-kindern.49.de.html